Heizöl
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Baumanns GmbH Stand 31.08.2021

§ 1 Allgemeines

Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Baumanns GmbH (nachstehend
„Verkäuferin“) gelten die nachfolgenden AGB, sofern und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart
wurde. Bei Änderungen der AGB im laufenden Vertragsverhältnis erhält der Kunde die Neufassung in
Textform zugesandt. Diese wird Vertragsbestandteil, wenn der Käufer nicht innerhalb einer Frist von 2
Wochen ab Erhalt ausdrücklich widerspricht und er bei Fristbeginn hierauf hingewiesen wird.

§ 2 Beschaffenheit der Ware

Die Verkäuferin schuldet nur Produkte mittlerer Art und Güte. Für die Beschreibung der Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag oder Lieferschein maßgeblich. Analyseangaben oder Spezifikationen sind nur Beschaffenheitsangaben der Kaufsache, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Die Verkäuferin gewährt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

§ 3 Preise

Die am Tag der Bestellung von uns genannten Verkaufspreise sind auch bei längeren Lieferfristen für den Käufer bindend. Preisreduzierungen aufgrund geänderter Marktverhältnisse sind nicht möglich.
Die auf unserer Website veröffentlichten Preise für Heizölprodukte sind freibleibende Angebote für das jeweilige Postleitzahlengebiet. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Preise netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weiterhin beinhalten die Preise ein freie Haus – Belieferung, sowie alle weiteren Steuern und Abgaben. Die bei der Bestellung ausgewählten Lieferbedingungen (siehe §4) sind maßgeblich für den Angebotspreis. Ggf. benötigte Halteverbotsschilder sind nicht im Preis enthalten. Gleiches gilt - sofern gesetzlich zulässig - für sog. Pistolenbefüllungen ohne Grenzwertgeber. Maßgeblich für den Abschluss ist immer der angezeigte Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Um Systemfehler und Fehlbestellungen auszuschließen, bedarf es jedoch für einen rechtsgültigen Liefervertrag/Kaufvertrag immer der endgültigen Bestätigung des Preises im Zuge der telefonischen oder schriftlichen Auftragsbestätigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Der Endpreis ergibt sich aus der tatsachlich abgenommenen Ölmenge. Weicht die abgenommene Liefermenge mehr als 10 % von der bestellten Menge nach unten ab, so ist der Verkäufer berechtigt, den Literpreis entsprechend anzupassen.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als fünf Monate oder bei Dauerschuldverhältnissen, so verändert sich der Kaufpreis vom Tage der Einführung/Änderung um etwaige Mineralölsteuern, Zölle oder sonstige Abgaben, auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde. Die Verkäuferin hat zudem das Recht, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn in Folge besonderer Umstände (z.B. Zuschläge für Minderbeladung) Mehrkosten entstehen. Die Verkäuferin behält sich im Übrigen das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenveränderungen insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten.

§4 Lieferbedingungen

Der Verkäufer verpflichtet sich, ausschließlich Qualitätsheizöl nach DIN 51603-1 (Heizöl EL), DIN V 51603-6 (Vornorm für Bio Heizöl) bzw. Diesel nach DIN 51628 (B7-Diesel) und ggf. handelsübliche Markenadditive zu liefern. Die Liefermenge ist mittels eines amtlich geeichten Zählers am Fahrzeug, temperaturkompensiert auf 15 Grad nachzuweisen. Bei Sammelbestellungen, mit mehreren Lieferstellen, hat das Preisangebot nur Gültigkeit, wenn die Lieferstellen nicht weiter als 4 km voneinander entfernt liegen. 

Liefertermin: Die Abstimmung des Liefertermins erfolgt durch den Verkäufer. Die Lieferfrist richtet sich nach der Fuhrpark-Auslastung des Verkäufers. Die aktuelle im Internet eingestellte Standard-Lieferfrist (Option "max.") wird vor Abschluss der Bestellung auf unserer Bestellseite angezeigt. Sofern der Käufer keine abweichende Lieferfrist ("kurz" oder "Express") gewählt hat, akzeptiert er mit Übermittlung seiner Daten die Standard-Lieferfrist. Montag bis Freitag gelten als Werktage. Wochenenden und Feiertage zählen nicht in die Berechnung. "48 Std. Express-Bestellungen kommen spätestens am übernächsten Werktag zur Auslieferung. Für alle Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich.

Liefer- & Zahlungsoptionen

Für alle Bestellungen ohne Sonderoptionen gelten die folgenden Grundsätze:

  • Die zur Betankung erforderliche Schlauchlange darf 50 m nicht überschreiten
  • Es gilt die angezeigte Standard Lieferfrist (siehe Liefertermin)
  • Es gilt die angegebene Tankwagengröße

Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung in bar bei Lieferung. EC-Karten-Zahlung ist möglich, wenn sie bei der Bestellung gebucht wurde oder der Verkäufer zustimmt.
Sonderoptionen: (spezieller Zahlungswunsch, schnellere Lieferung, längerer Schlauch, kleinerer Tankwagen) kann der Käufer während des Bestellvorgangs hinzu buchen. Ist die gewählte Option mit einem Aufpreis verbunden, erhöht sich der angezeigte Heizölpreis / Dieselpreis entsprechend.
Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über einen geeigneten Tank zur Abnahme der Ware verfügt, der allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Der Käufer bestätigt weiterhin, dass die von ihm gemachten Angaben (Bestellmenge, Liefer bzw. Sonderoptionen, Adressdaten) wahr und vollständig sind. Jede Heizöltank-Anlage stellt eine separate Lieferstelle dar. Die Lieferstelle muss mit einem Tankwagen der bestellten Größe erreichbar sein. Eventuelle Zufahrts- oder Lieferbeschränkungen (Wasserschutzgebiet, Gewichtsbeschränkung, fehlender Grenzwertgeber etc.) müssen bei der Bestellung angegeben werden (Bemerkungsfeld).

 

Kann der Verkäufer aufgrund der Beschränkungen nicht liefern, muss die Bestellung vor Auftragsannahme storniert werden. Wird das Lieferhindernis erst später bekannt und ist dies vom Käufer zu vertreten, hat der Verkäufer, bei Fehlanfahrten, Anrecht auf angemessene Kostenerstattung. Bei schuldhafter Nichtabnahme der Ware durch den Käufer gilt §7 dieser AGB. Die Betankung von Tanks ohne Grenzwertgeber (Pistolenbefüllung) darf nur erfolgen, wenn gesetzlich zulässig und bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen Zustimmung des Verkäufers.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl

Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar.

§6 Bezahlung

Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung in bar am Fahrzeug (siehe § 4 Lieferbedingungen). Ein abweichender Zahlungswunsch (z.B. EC-Karte, Kauf auf Rechnung, Ratenzahlung) gilt erst als vereinbart, wenn er vom Verkäufer bestätigt ist. Dies geschieht im Zuge der Auftragsbestätigung. Ggf. erforderliche Bankdaten werden direkt zwischen Käufer und Verkäufer ausgetauscht. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort bei Lieferung zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein SEPA –Lastschriftmandat vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden sofort fällig.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten, die der Verkäuferin zustehen, die zu sichernde Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung nicht nur vorläufig um mehr als 20%, ist die Verkäuferin zur Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet Der Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Lieferung ein.

§ 7 Sicherheiten

Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nichtfälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlung verlangen oder den Gegenwert durch Nachnahme erheben. Außerdem sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung oder der Setzung einer Nachfrist bedarf, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes die Lieferung zu verweigern und /oder während dieser Zeit fällig gewordene Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Abschlusses zu streichen und/oder die bestehenden Verträge fristlos zu kündigen.

Das Gleiche gilt, wenn bei dem Verkäufer Ereignisse eintreten, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder uns solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt:

Die von der Verkäuferin gelieferte Kaufsache steht unter Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Verkäuferin ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Käufer gestattet uns für den Fall des Rücktritts schon heute ein ungehindertes Betreten seines bzw. des von ihm gemieteten, gepachteten oder sonst genutzten Grundstücks.

Die Be -/Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Verkäuferin als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne dass die Verkäuferin hieraus verpflichtet wäre. Wird die von der Verkäuferin gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so überträgt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- und Miteigentumsrechte an der neuen Sache oder dem vermischten oder vermengten Bestand auf die Verkäuferin. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware für die Verkäuferin mit kaufmännischer Sorgfalt kostenlos zu verwahren, sie entsprechend zu kennzeichnen und diese gegen alle einschlägigen Risiken wie Feuer-, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware und die aus der Verarbeitung entstandenen Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, vorausgesetzt, er befindet sich nicht im Verzug. Die aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgeschäft
entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin zur Sicherung Ihrer Forderung ab.

Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wenn er seine Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung gegenüber der Verkäuferin nicht vertragsgemäß nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, kann diese Einzugsermächtigung widerrufen werden. In diesem Fall kann die Verkäuferin verlangen, dass der Käufer Einzelabtretungserklärungen erteilt, die Drittschuldner bekannt gibt, diesen die Abtretung anzeigt und alle zum Einzug der Forderungen notwendigen Unterlagen der Verkäuferin unverzüglich zur Verfügung stellt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sonst wie sicherungshalber zu übereignen. Bei Pfändung oder sonstigem Zugriff von Dritten auf die Ware wird er die Verkäuferin unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Verletzt der Käufer die unter dieser Ziffer vereinbarten Verpflichtungen, ist die Verkäuferin berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Lieferungen/Lieferzeit:

Reichen die der Verkäuferin zur Versorgung aller Kunden zur Verfügung stehenden Mengen nicht aus, so ist sie berechtigt, nach ihrer Wahl an Stelle ihrer Rechte aus Unmöglichkeit unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die Lieferung ganz oder teilweise verhältnismäßig zuzuteilen.

Erschweren Ereignisse höherer Gewalt die Lieferung oder sonstige Leistungen wesentlich, können wir die Liefer- und Leistungsvereinbarung ganz oder teilweise kündigen, von ihr zurücktreten oder die Lieferung oder sonstige Leistung für die Dauer der Behinderung ganz oder teilweise einstellen. Darüber hinaus sind wir bei Behinderungen von mehr als einer Woche berechtigt, die Lieferungen oder sonstigen Leistungen - auch regional - zu beschränken und die verfügbaren Mengen nach billigem Ermessen auf mehrere Abnehmer zu verteilen.

Als Ereignisse höherer Gewalt im Sinne des vorstehenden Absatzes gelten alle Umstände, deren Ursprung außerhalb unseres Einflussbereiches liegt, wie z.B. Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Boykott, Streik, Aufruhr, Sabotage, Feuer, Stromausfall, Explosion, Aussperrung, Störungen in der EDV, vollständige oder teilweise Produktionseinstellung oder -beschränkung, beschränkende Maßnahmen jeglicher Art von Regierungen und/oder Behörden, jegliche Behinderung in der Beförderung, Feststellung einer Versorgungskrise durch die internationale Energie- Agentur sowie die Zuteilungs- und Verbrauchseinschränkungsmaßnahmen.

Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt durch die Verkäuferin nach den bei ihr üblichen Methoden.

Der Käufer haftet der Verkäuferin gegenüber für die Einhaltung der von ihm oder seinen Abnehmern zu beachtenden Zoll- und/oder Mineralölsteuervorschriften, sowie für die Beschaffung und Einhaltung der erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen. Werden solche, insbesondere zur zoll- und/oder steuerbegünstigten Lieferung nicht erteilt oder wieder entzogen, so ist die Verkäuferin berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.

Angaben der Verkäuferin zu Lieferfristen oder zu Eingangstemperaturen sind unverbindlich. 

Der Beginn der angegebenen Lieferzeit durch die Verkäuferin setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist
die Verkäuferin berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen, weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des vorherigen Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt über, in dem der Besteller in Annahmeoder in Schuldnerverzug geraten ist.

§ 10 Haftung

Die Verkäuferin haftet nur auf Schadensersatz - unbeschadet sonstiger Ansprüche - wenn ihren Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Auch ihre Organe, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften selbst nur auf Schadensersatz - unbeschadet sonstiger Ansprüche - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Ein etwaig zu leistender Schadensersatz beschränkt sich auf den typischen, bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schaden, der maximal dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht. Die Haftungsbegrenzungen nach vorstehenden Ziffern gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie den Fällen, in denen das Gesetz derartige Haftungsgrenzen verbietet.

§ 11 Übertragbarkeit:

Die Verkäuferin ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten, insbesondere aus den Verträgen, jederzeit auf ein mit ihr im Sinne des Aktiengesetzes verbundenes Unternehmen sowie auf Dritte, die wie die Verkäuferin zur Erfüllung geeignet sind, zu übertragen.

§ 12 Datenschutz:

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten zu
speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Der
Kunde ist mit der Weitergabe seiner für eine Kreditversicherung erforderlichen Daten an den
Kreditversicherer einverstanden. 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend, jedoch nur gegenüber Unternehmen oder falls ausdrücklich bestimmt, gegenüber Kaufleuten

§ 13 Beschaffenheit:

Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen stellen keine  Beschaffenheitsangaben gemäß Ziffer 4 dar.

§ 14 Preiserhöhungen:

Das Recht der Verkäuferin zu Preiserhöhungen gemäß AGB besteht unabhängig davon, welcher Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbringung der Leistung vergangen ist, oder ob es sich bei dem zu Grunde liegenden Vertrag um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis handelt.

§ 15 Beanstandungen und Gewährleistung:

Mangelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
Im Falle einer Falsch- oder Teillieferung oder bei Vorliegen eines Sachmangels stehen dem Käufer unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach Wahl der Verkäuferin das Recht der Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung zu.
Etwaige Beanstandungen der Lieferung müssen der Verkäuferin gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Mängelrügen sind nur zulässig, wenn der Verkäuferin eine Probe der Lieferung von mindestens 1 Kg bzw. 1 Liter zur Nachprüfung zur Verfügung gestellt wird. Die Probeentnahme hat nach der für das betreffende Produkt in Frage kommenden DIN-Norm zu erfolgen. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen oder sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probeentnahme zu überzeugen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 16 Gerichtsstand / Anwendbares Recht:

Gerichtsstand für Kaufleute ist Duisburg.
Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Verwendungsbeschränkung für versteuertes leichtes Heizöl/Abfertigungsart AB :

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.